von Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Zielsetzung und Ausrichtung des 3. Nachsorgekongresses der Arbeitsgemeinschaft Rehabilitation und Nachsorge von Schädelhirnverletzten unter dem Motto „Teilhabe: Wege und Stolpersteine 2009“ begrüße ich aus Sicht der Bundesärztekammer ausdrücklich. Mit dem von der Bundesärztekammer schon am 10. Dezember 2008 in Berlin durchgeführten Symposium „Gesundheit und Teilhabe - Perspektiven der medizinischen Versorgung von Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung in unserer Gesellschaft“ hat auch die verfasste Ärzteschaft eine Initiative mit gleichgerichteter Zielrichtung ergriffen, die in ihrer breiten Anlegung zwar auf die Gesamtproblematik der medizinischen Versorgung von Menschen mit Behinderung abhebt, sich sehr wohl aber auch auf die besonderen Probleme der Rehabilitation und Nachsorge bei Hirnverletzung bezieht.
Auch wenn es vielfältige Formen der Unterstützung gibt, lehrt jedoch die Erfahrung, dass Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung - und so auch Menschen mit Hirnverletzungen - in manchen Bereichen unserer Gesellschaft doch nicht in den Genuss aller ihnen zustehender Ansprüche kommen. Dies trifft insbesondere auf den Bereich der gesundheitlichen Versorgung zu. Wenn man bedenkt, dass Menschen mit Behinderung überdurchschnittlich häufig von zusätzlichen körperlichen und/oder psychischen Störungen betroffen sind, stimmt die Feststellung der unzulänglichen gesundheitlichen Versorgung besonders bedenklich.
Vor diesem Hintergrund hat sich bereits der 107. Deutsche Ärztetag im Jahr 2004 mit dem Thema „Gleichstellung und Integration behinderter Menschen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe“ mit großem Echo befasst. Mit dem o. g. Symposium „Gesundheit und Teilhabe“ hat die Bundesärztekammer diese Problematik aus der Erkenntnis wieder aufgegriffen, dass ein erheblicher Bedarf an qualifizierter und spezialisierter präventiver, kurativer und rehabilitationsmedizinischer Versorgung von Menschen mit Behinderung - so insbesondere auch von Menschen mit Hirnverletzung - besteht.
Diese faktische Diskriminierung steht im offenkundigen Widerspruch zum Diskriminierungsverbot unseres Grundgesetzes. Sie steht auch im Widerspruch zu den Forderungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen von Menschen mit Behinderungen aus dem Jahr 2006. Dieses wichtige Menschenrechtsdokument liefert den Maßstab, nach dem die gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderung beurteilt und bedarfsgerecht entwickelt werden muss - überall auf der Welt und damit auch in Deutschland. Speziell verlangt Artikel 25 dieses Abkommens, dass ihnen Gesundheitsleistungen angeboten werden müssen, die „speziell wegen ihrer Behinderungen benötigt werden, soweit angebracht, einschließlich Früherkennung und Frühintervention, sowie Leistungen durch die - auch bei Kindern und älteren Menschen - weitere Behinderungen möglichst gering gehalten oder vermieden werden sollen.“
Betrachtet man die Situation der gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit Behinderung über die Lebensspanne hinweg, so zeigt sich in beeindruckender Weise, dass es zwar für das Kinder- und Jugendalter - wenn auch nicht in ausreichendem Maße - vielerorts noch spezialisierte Betreuungsangebote gibt. Im Erwachsenenalter fehlen jedoch fast überall ausreichend spezialisierte Angebote. Das Regelversorgungssystem ist bei weitem nicht in der Lage, Menschen mit Behinderung die bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung zu bieten. Um diese Unterversorgung zu überwinden, bedarf es der verstärkten Initiative der Ärzteschaft, der gemeinsamen Selbstverwaltung von Leistungserbringern und Kostenträgern sowie vor allem aber der Politik und der Gesetzgebung. Ziel kann und soll dabei nicht sein, Menschen mit Behinderung ihre gesundheitliche Versorgung überwiegend oder gar ausschließlich in einem spezialisierten Sonderversorgungssystem finden zu lassen. Vorrang soll weitestgehend ihre Versorgung im Regelversorgungssystem haben. Die Erfahrung lehrt jedoch, dass nicht jede spezielle Kompetenz überall im Regelversorgungssystem vorgehalten werden kann, sondern dass Spezialisierungen notwendig sind. Wenn Menschen mit Behinderung gesundheitliche Hilfen brauchen, müssen diese Hilfen auch ausdrücklich unter dem Aspekt erbracht werden, dass dadurch ihre Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe gefördert werden.
Auch der kommende 112. Deutsche Ärztetag im Mai 2009 wird sich nicht zuletzt unter dieser Zielsetzung nochmals eingehend mit den Perspektiven der medizinischen Versorgung von Menschen mit Behinderung befassen. Die Bundesärztekammer hofft, dass davon ein weiterer richtungweisender Impuls ausgehen wird. Ich wünsche dem 3. Nachsorgekongress 2009 in Bonn einen guten Verlauf und eine große Beachtung in der politischen wie auch in der Fachöffentlichkeit - zum Wohle der großen Zahl betroffener Menschen mit Behinderung und hier insbesondere derer mit Hirnverletzung.
Prof. Dr. med. Dr. h.c. Jörg-Dietrich Hoppe
Präsident der Bundesärztekammer