Grußwort












Dr. med. Matthias Schmidt-Ohlemann, Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation


Sehr geehrte Damen und Herren,

als Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) übermittle ich Ihnen herzlichen Dank für die Vorbereitung der Veranstaltung eines 4. Nachsorgekongresses der Arbeitsgemeinschaft Teilhabe „NeuroRehabilitation stationär - und dann...?“.

Die DVfR, die gerade ihr 100jähriges Jubiläum feiern konnte, organisiert als interdisziplinäres Forum für Rehabilitation den Dialog aller gesellschaftlichen Kräfte zur Weiterentwicklung der Rehabilitation in Deutschland mit dem Ziel, durch eine umfassende und individuelle Rehabilitation die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten zu fördern. Gleichzeitig wirbt sie für die Anerkennung und Umsetzung einer umfassenden Rehabilitation als einem grundlegenden Teil der gesundheitlichen und sozialen Versorgung. In diesen Anliegen ist sie den Veranstaltern und Teilnehmern dieses Kongresses aufs Engste verbunden. Die Sicherung von Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Schädel-Hirn-Verletzung ist in der DVfR ständig als Thema und als Aufgabe präsent.

Die umfassende ambulante Nachsorge nach Schädel-Hirn-Verletzung ist trotz vielfacher Be-mühungen noch immer nicht durchgehend gesichert: Ambulante neurologische Rehabilitation ist zeitlich und örtlich nur begrenzt verfügbar und setzt Beförderungsfähigkeit voraus. Mobile Rehabilitation ist nur an wenigen Standorten vorhanden; kompetente ärztliche und qualitativ wie auch quantitativ ausreichend spezifische therapeutische Versorgung ist nicht flächendeckend sichergestellt. Auch fehlen therapeutische Tagesgruppen. Die Angebote der Eingliederungshilfe, z.B. des betreuten ambulanten und stationären Wohnens, der persönlichen Assistenz und des persönlichen Budgets, der Werkstätten und der Tagesförderung sind noch nicht ausreichend auf die spezifischen Bedarfe von Menschen mit Schädel-Hirn-Verletzung ausgerichtet. Auch die berufliche Rehabilitation gestaltet sich oft außerordentlich mühsam. Bedarfsgerechte pflegerische Versorgung, Umweltgestaltung, durchgehende Barrierefreiheit und gesellschaftliche Inklusion ins kommunale Leben sind weitere „Baustellen“. Betroffene, Angehörige und Bezugspersonen müssen eine nachhaltige und solidarische Unterstützung durch die Sozialleistungsträger noch allzu oft vermissen. Doch gibt es auch vielversprechende Ansätze und Angebote, die Teilhabe zu fördern und zu sichern.

Es ist deshalb konsequent und notwendig, auf einem Kongress die Leistungsgrundlagen im Sozialrecht und ihre praktische Umsetzung näher und ggf. kritisch zu beleuchten, ihre richtige Anwendung und Weiterentwicklung zu thematisieren und Impulse hierfür zu setzen.

Ich bin überzeugt, dass der 4. Nachsorgekongress 2010 dazu einen wichtigen Beitrag leisten wird. Den Veranstaltern und der ZNS - Hannelore Kohl Stiftung gilt deshalb unser herzlicher Dank für die Organisation dieser Veranstaltung. Allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern wünsche ich einen guten Verlauf, interessante Diskussionen und uns allen eine nachhaltige Wirkung dieses wichtigen Kongresses.

Mit herzlichen Grüßen
Ihr





Dr. med. Matthias Schmidt-Ohlemann
Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation



Daniel Bahr,
Bundesminister für Gesundheit,
Schirmherr des
6. Nachsorgekongresses

Hubert Hüppe, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen,
Schirmherr des 5. Nachsorgekongresses

Dr. Philipp Rösler, Bundesminister für Gesundheit,

Dr. Matthias Schmidt-Ohlemann, Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation

Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin für Arbeit und Soziales,
Schirmherrin des 4. Nachsorgekongresses


Karin Evers-Meyer, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Schirmherrin des 3. Nachsorgekongresses



Helga Kühn-Mengel, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten


Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer

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