der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer zum
3. Nachsorgekongress der Arbeitsgemeinschaft
Rehabilitation und Nachsorge nach Schädelhirnverletzung
Teilhabe: Wege und Stolpersteine 2009
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Politik für behinderte Menschen wechselt ihre Paradigmen. Wir wollen weg von der reinen Fürsorge, hin zu Selbstbestimmung und Teilhabe behinderter Menschen. Der behinderte Mensch selbst steht mit seinen individuellen Stärken und Schwächen, seinen individuellen Wünschen und Bedürfnissen im Mittelpunkt. Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben sind eine individuelle medizinische Behandlung, therapeutische Förderung und passende Hilfsmittel. Wir brauchen Angebote und Konzepte, die der individuellen Lebenssituation des Betroffenen entsprechen. Das Recht darauf ist nicht nur ein Recht auf Fürsorge, es ist das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und Teilhabe. Ein Menschenrecht!
In vielen Bereichen gibt es heute solche Angebote. Menschen mit erworbenen Behinderungen bekommen hier jedoch noch nicht die notwendige Aufmerksamkeit. Gerade sie benötigen neben einer qualifizierten Gesundheitsversorgung individuelle Rehabilitationsleistungen und Hilfestellung bei der Krankheitsverarbeitung. Und nicht nur der betroffene Mensch selbst, sondern auch seine Angehörigen, deren Leben sich ebenso schlagartig geändert hat, brauchen Unterstützung bei der Bewältigung der neuen Situation.
Ein Teil des Weges wurde insbesondere mit dem SGB IX in den Vergangenen Jahren gegangen. Ohne Frage bedarf es weiteren, noch größeren Engagements, um die Ziele zu erreichen. Dieser Nachsorgekongress verleiht den Bedürfnissen schädelhirnverletzter Menschen eine Stimme und wird so zu einem zentralen Teil des Engagements.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen einen erfolgreichen Kongress und interessante Gespräche.
Herzliche Grüße