Hermann Gröhe
Bundesminister
Bundesministerium für Gesundheit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Grußwort
Das Gehirn ist eines der empfindlichsten Organe des menschlichen Körpers. Es ist Sitz des Bewusstseins, empfängt und verarbeitet Sinneseindrücke und steuert zahlreiche lebenswichtige Organfunktionen, wie zum Beispiel die Atmung. Pro Jahr erleiden ca. 250.000 Menschen ein Hirn-Schädel-Trauma, das vielfach durch Verkehrs- oder Sportunfälle verursacht wird und häufig junge, aktive Menschen trifft. Aber nicht nur deren Lebensperspektive verändert sich dadurch vollständig, auch die Familie und Freunde müssen sich in die neue Lebenssituation einfinden.
Mit dem diesjährigen Motto Ihres 11. Nachsorgekongresses „Bundesteilhabegesetz - Nachsorge miteinander gestalten“ setzen Sie den Schwerpunkt auf die Versorgung und gesellschaftliche Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderung nach einem Unfall.
Umfassende Versorgungsangebote für Menschen mit Behinderung nach einer Schädel-Hirn-Schädigung sind ein wichtiger Bestandteil unserer Gesundheitsversorgung. Mit dem Ziel, dem vor dem Unfall zumeist gesunden Menschen eine möglichst vollständige Wiedereingliederung in das gesellschaftliche Leben zu ermöglichen, erfolgt die Behandlung in mehreren Schritten. Zunächst greift eine gute medizinische Akutversorgung. Sie ist eine unverzichtbare Grundvoraussetzung, um den Patientinnen und Patienten bestmögliche Heilungschancen zu bieten. Ihr schließen sich in einem nächsten Schritt verschiedenste Rehabilitationsmaßnahmen an. Denn gerade die medizinische
Rehabilitation kann entscheidend zu einer erfolgreichen Rückkehr in das Alltagsgeschehen beitragen. Um möglichst viele Menschen nach einer Krankheit oder einem Unfall in ihrer Genesung zu unterstützen, hat die Bundesregierung diese Wahlperiode genutzt und die Rehabilitation auf verschiedenen Ebenen deutlich gestärkt.
Durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz sind die Medizinischen Dienste und Pflegekassen seit dem 1. Januar 2016 verpflichtet, Feststellungen zur medizinischen Rehabilitation im Rahmen einer Pflegebegutachtung auf der Grundlage eines bundeseinheitlichen, strukturierten Verfahrens zu treffen. Nachdem die Erprobung eines solchen Verfahrens im Rahmen der Pflegebegutachtung zu einer Qualitätsverbesserung und zu deutlich mehr Rehabilitationsempfehlungen geführt hat, ist es jetzt gesetzlich verbindlich vorgeschrieben. Weitere Regelungen, die das Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten bei der Inanspruchnahme von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation stärken, wurden im Rahmen des Versorgungsstärkungsgesetzes beschlossen, das im Jahr 2015 in Kraft getreten ist.
Neben der Stärkung der Rehabilitation tragen die Verbesserungen im Entlassmanagement; der Ausbau mobiler Versorgungskonzepte zum Beispiel durch die Telemedizin zu einer umfassenden Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderung bei und dies schließt Menschen mit einer Schädel-Hirn-Schädigung ein.
Menschen mit Behinderungen in ihrem Recht auf ein selbstbestimmtes Leben zu stärken, dass ist das Ziel des Bundesteilhabegesetzes. Im Rahmen dieses Gesetzes hat die Bundesregierung unter anderem Rahmenbedingungen geschaffen, um Menschen mit Behinderung die Eingliederung in die Arbeitswelt zu erleichtern. Dabei werden die Unternehmen zum Beispiel bei der Einstellung von Menschen mit Behinderungen mit bis zu 75 Prozent Unterstützung bei den Lohn-Neben-Kosten gefördert. Auch der Wechsel von Behindertenwerkstätten in den ersten Arbeitsmarkt wird für die Menschen mit Behinderung erleichtert. Mit dem Schwerpunkt „betriebliche Gesundheitsförderung“ unterstützt das Präventionsgesetz zudem insbesondere kleine und mittlere Betriebe, gesundheitsfördernde Rahmenbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schaffen. Mit diesen Leistungen sollen auch Menschen mit Behinderung erreicht werden, beispielsweise in Werkstätten für behinderte Menschen.
Auch Sie, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des 11. Nachsorgekongresses, werden sich intensiv mit den Belangen von Menschen mit Behinderung, insbesondere nach einem Unfall, auseinandersetzen. Ihre neu gewonnen Erkenntnisse nutzen nicht zuletzt auch der Politik. Deshalb ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihr wichtiges Engagement und wünsche Ihnen einen spannenden und erfolgreichen Kongress.
Hermann Gröhe
Bundesminister
Bundesministerium für Geundheit
Mitglied des Deutschen Bundestages